Ausstellung
Raum 6a

Macht und Ohnmacht

Parade großer Pläne 

Große Pläne pflastern den Weg von Groß-Berlin. Den Auftakt bildete der Wettbewerb Groß-Berlin 1908 – 1910. Es folgten die Bemühungen um einen Generalsiedlungsplan für Berlin und einen Entwicklungsplan für Brandenburg-Mitte in der Weimarer Republik, dann die Arbeiten am Generalbebauungsplan unter der Leitung von Albert Speer, unmittelbar nach dem Krieg die Pläne des Planungskollektivs um Hans Scharoun und schließlich die großen Pläne für die geteilte Stadt. Nach dem Fall der Mauer entstanden länderübergreifende großräumige Pläne, der aktuelle folgt dem traditionellen Leitbild des Siedlungssterns. All diese großen Pläne dienten ganz unterschiedlichen Zielen – der Mobilisierung von Aufmerksamkeit, der Verpflichtung von Behörden, der Orientierung privater Investoren, aber auch der Demonstration gesellschaftspolitischer Ziele. Heute muss ein großer Plan all diesen Anforderungen genügen.

Das frühere Groß-Berlin wurde nicht geformt, sondern wuchs, z. T. zusammenhanglos, ins Weite. […] Die Vorortgemeinden […] fühlten sich als die Konkurrenten, nicht als die Trabanten Berlins. Dabei waren sie mit Berlin und untereinander bald so eng verbunden, daß die Grenzen der Gemeinden äußerlich nicht zu erkennen waren. Die Reichshauptstadt war schon in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts wirtschaftlich, verkehrlich, kulturell und gesellschaftlich tatsächlicher Mittelpunkt der Groß-Berliner Gesamtheit geworden.

Als die neue Stadt Berlin 1920 ins Leben trat, stand sie vor ungemein schwierigen städtebaulichen Verhältnissen. Die erste städtebauliche Aufgabe der neuen Einheitsgemeinde war, die Zerrissenheit durch Einheit, die Planlosigkeit durch Planung zu ersetzen. Es wurde sofort eine einheitliche Bauordnung und ein einheitlicher Generalbebauungsplan (Generalsiedlungsplan) in Angriff genommen.

Gustav Böß, Oberbürgermeister 1919–1929
Berlin von heute.
Stadtverwaltung und Wirtschaft.
Berlin 1929

Wettbewerb Groß-Berlin 1908–1910

AM TUB, Nr. 20513

Gesamtplan von Hermann Jansen, mit einem ersten Preis ausgezeichnet, 1910. Der internationale Wettbewerb „Groß-Berlin“, der 1910 entschieden wurde, setzte sich erstmals umfassend mit der Planung eines neuen Phänomens, der permanent wachsenden Riesenstadt, auseinander. Der integrierte Plan enthielt Aussagen zum Wohnen, zum Verkehr, zum Grün und zu den Zentren. Die Initiative für den Wettbewerb kam von der Vereinigung Berliner Architekten und vom Architekten-Verein zu Berlin (heute Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg). Erwartet wurden Vorschläge vom Riesenmaßstab bis zum städtebaulichen Detail. Der Wettbewerb band viele gesellschaftliche Akteure ein – aus Politik, Wirtschaft, Kunst und Fachwelt. Sein Ziel war es auch, überhaupt erst einmal darauf aufmerksam zu machen, dass eine Planung dieser Art sinnvoll ist. Und dass dafür eine neue politische Form der Großstadt geschaffen werden muss, eben Groß-Berlin.

Gründung von Groß-Berlin 1920

Landesarchiv Berlin, F Rep. 270, A 9054

Übersichtsplan nach dem Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 mit den 20 Verwaltungsbezirken und Dauerwaldflächen. Am 1. Oktober 1920 wurde Groß-Berlin Wirklichkeit. Die Provinz Brandenburg wurde erheblich verkleinert und die neue Stadtgemeinde in 20 Bezirke aufgeteilt. Vorausgegangen waren jahre-, ja jahrzehntelange Streitigkeiten für und wider Groß-Berlin. Unklar war auch, wie weit die Grenzen für Groß-Berlin gezogen werden sollen. Nach dem Wettbewerb Groß-Berlin wurde 1912 ein Zweckverband Groß-Berlin ins Leben gerufen, der aber begrenzte Kompetenzen hatte und daher wenig erfolgreich war. Dieser Zweckverband umfasste eine viel größere Fläche als das spätere Groß-Berlin, er wurde 1920 aufgelöst. Noch Jahre nach der Schaffung von Groß-Berlin versuchten einige Ortsteile, wieder auszutreten – ohne Erfolg.

Teilpläne der Weimarer Republik

Paul Busch: Zeitgemäße Grundstückspolitik der Stadt Berlin. Berlin 1929, Beilage

Liegenschaftsplan der Stadt Berlin, Stand 1. Januar 1929. Nach der Schaffung von Groß-Berlin 1920 begann eine neue Ära der Planung. Während vor dem Ersten Weltkrieg der Einfluss privater Akteure auf den Städtebau sehr groß war, wurde nun der Einfluss der neuen Kommune prägend – im Wohnungsbau, in der Grünversorgung, in der Energieversorgung und in der Neuorganisation des Verkehrs. Deutlich wurde das nicht zuletzt auch an der eindrucksvollen Bodenvorratspolitik – Folge wie Voraussetzung kommunalwirtschaftlichen Städtebaus. Neue umfassende Pläne wurden geschmiedet. 1925 trat der Bauzonenplan in Kraft, 1929 wurde der Generalfreiflächenplan veröffentlicht, im gleichen Jahr wurde ein autogerechter Straßenplan vorgelegt. Allerdings gelang es trotz großer Anstrengungen nicht, einen umfassenden Generalsiedlungsplan zu erarbeiten.

Auftritt des Landesplanungsverbandes Brandenburg-Mitte 1935

BLHA, Rep. 1, Karten 128 / 1 A bis 128 / 6 A

Übersichtskarte zum Wirtschaftsplan Berlin- Brandenburg- Mitte, Gustav Langen, 1935. Die Schaffung von Groß-Berlin bedeutete zugleich: Schrumpfung der Provinz Brandenburg. Die Provinz hatte nun weniger Bewohner als Groß-Berlin, und Groß-Berlin gehörte nicht zum Provinzialverband. Als Antwort auf die – erfolglosen – Bestrebungen Groß-Berlins im Jahr 1928, weitere Flächen des Umlands einzugemeinden, entstand 1929 der „Landesplanungsverband Brandenburg-Mitte“, der bis 1937 existierte. Für den Verband erarbeitete der international renommierte Raumplaner Gustav Langen einen differenzierten Gesamtplan (Generalsiedlungsplan), der zu Unrecht bis heute kaum beachtet wird. Dieser sah im Umland Ausgleichs- oder Versorgungsgebiete für die Ernährung Berlins vor. Zugleich enthielt er bereits das später weiterverfolgte System der Autobahn- und Eisenbahntrassen um Berlin.

Generalbebauungsplan des Generalbauinspektors 1937 – 1942

Landesarchiv Berlin, A Pr. Br. Rep. 107 (Karten), Nr. 227

Generalbebauungsplan (Gesamtplan), Albert Speer, 1942. Am 30. Januar 1937 wurde die Institution des „Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt“ (GBI) geschaffen, die einen „Gesamtbauplan für die Reichshauptstadt Berlin“ erarbeiten sollte. Nicht mehr die Ämter der Einheitsgemeinde, sondern eine staatliche Behörde mit Albert Speer an der Spitze war nun für die Planung des Großraums Berlin zuständig. Die kommunalen Grenzen hatten ihre Bedeutung verloren. Damit war ein neues System staatswirtschaftlichen Städtebaus begründet. Formales Grundgerüst der erweiterten Reichshauptstadt sollte ein Hauptstraßensystem aus Achsen und Ringen werden. Dass dieser Plan nur durch die Verfolgung der Juden, den Raub von Ressourcen und den Einsatz von Zwangsarbeitern ansatzweise umgesetzt werden konnte, wurde lange verdrängt. Sitz der neuen Behörde war ab 1938 das Palais am Pariser Platz 4, aus dem zuvor die Akademie der Künste in das Kronprinzenpalais verdrängt worden war.

Aufteilung Berlins in Besatzungszonen 1945

University of Wisconsin, American Geographic Society Library, Digital Map Collection, am000213

Berliner Besatzungszonen, 1945. Nach der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 herrschten die Alliierten über Berlin, zunächst nur die sowjetische, ab Juli auch die US-amerikanische, britische und französische Besatzungsmacht. Groß-Berlin wurde, wie schon 1944 beschlossen, mit Blick auf die durch das Groß-Berlin-Gesetz bestimmten Stadt- und Bezirksgrenzen in Sektoren (zunächst ohne französischen Sektor) aufgeteilt. Der Magistrat von Groß-Berlin, das war die offizielle, von den Alliierten verfügte Begrifflichkeit, war weiterhin keine Einrichtung der Selbstverwaltung, sondern eine Institution unter dem Befehl der Alliierten, die auch über Fragen der Instandsetzung von Wohnungen und Infrastruktur sowie ganz allgemein des Städtebaus entschieden. Als gemeinsame, wenngleich zunehmend sich streitende neue Stadtregierung wurde die Alliierte Kommandantur eingerichtet, die ihren Sitz in Zehlendorf in der Kaiserswerther Straße 16 – 18 hatte.

Kollektivplan 1945/1946

Akademie der Künste Berlin, Hans- Scharoun-Archiv, Nr. 3781 F 162/33

Strukturplan des Raumes Berlin, 1945 / 46. Der Kollektivplan war der erste offizielle Planentwurf, der nach der bedingungslosen Kapitulation erarbeitet und nach der Genehmigung durch die Besatzungsmächte der Öffentlichkeit vom 22. August bis zum 15. Oktober 1946 in der Ruine des Berliner Schlosses präsentiert wurde. Der unter der Leitung des Stadtrats für Bau- und Wohnungswesen, Hans Scharoun, entstandene Plan verkörpert ohne Rücksicht auf Überkommenes die Vision einer neuen, autogerechten und funktionsgetrennten Stadtlandschaft, die sich in einem streifenartigen, ost-westgerichteten Band entlang der Spree im Urstromtal erstrecken sollte. Im Außenbereich sind Ansätze des traditionellen Radialkonzepts sichtbar. Nach den ersten freien Wahlen am 20. Oktober 1946 musste Scharoun gehen. Dennoch hatte der Plan eine große Wirkung. In einer Zeit höchster Unsicherheit war allein das Nachdenken über eine mögliche Zukunft ein Akt der Hoffnung.

Ost-Berlin: 
Raumordnungsplan 1953

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Raumordnungsplan für Ost-Berlin, 1953. Im Raumordnungsplan aus dem Jahr 1953 ist – auf Grundlage der staatlich beschlossenen „16 Grundsätze des Städtebaus” – Berlin mit Umland noch ohne Abschottung zwischen Ost und West dargestellt. Hervorgehoben sind die Eisenbahntrassen, auch der äußere Eisenbahnring, während der äußere Autobahnring kaum auffällt. Dennoch spielte die Schnellstraßenplanung eine Schlüsselrolle. Betont wurde die Hierarchie der baulichen Dichte, vor allem aber die Vielfalt der Zentren. Neben dem Flughafen Tempelhof ist – kleiner – der Flughafen Schönefeld verzeichnet. Der Plan reicht im Norden bis Oranienburg und Eberswalde, im Osten bis Fürstenwalde, im Süden bis Zossen und im Westen bis Nauen. Der Kreis markiert einen Radius von 30 Kilometern um das Stadtzentrum. Im Vergleich zum Kollektivplan respektierte der Plan von 1953 die überkommene Großstadt und verzichtete auf radikale Neustadtvisionen.

West-Berlin:
Flächennutzungsplan 1965

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Flächennutzungsplan für West-Berlin, 1965 (verabschiedet 1970). Der einige Jahre nach dem Bau der Mauer fertiggestellte Flächennutzungsplan (FNP) von West-Berlin aus dem Jahr 1965 hat der Stadt langfristig mehr zugesetzt als alle anderen großen Pläne seit 1945. Er hatte ein klares Konzept: die Modernisierung der westlichen Teilstadt in öffentlicher Initiative. Der FNP umfasste den Bau von Großsiedlungen, die Kahlschlagsanierung von Teilen der Innenstadt und den Bau eines Stadtautobahnnetzes, aber auch den Ausbau der U-Bahn. Da zur Umsetzung des Plans umfangreiche Bundesmittel bereitstanden, war er auch relativ wirksam. Dies wiederum bildete den Hintergrund für eine breite Protestbewegung, die ab Ende der 1960er Jahre zentrale Projekte des Plans infrage stellte.

Ost-Berlin:
Generalbebauungsplan 1969

Magistrat von Groß-Berlin (Hg.): Berlin, Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Generalbebauungsplan, Generalverkehrsplan. Berlin 1969, S. 4

Generalbebauungsplan 1969: Plan der Struktur und der Komposition. Kurz nach dem West- Berliner Flächennutzungsplan wurde in Ost-Berlin durch den Magistrat von Groß-Berlin der Generalbebauungsplan zusammen mit dem Generalverkehrsplan vorgelegt. Auch dieser Plan orientierte auf einen umfassenden Umbau der Stadt mit dem Ziel, „ein für die Metropole des ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Staates typisches Stadtbild zu schaffen“. Vorgesehen war eine „kompakte“ Stadt mit klarem Zentrum und enger Verflechtung von Arbeiten, Wohnen und Erholen, erschlossen durch ein System öffentlichen Nahverkehrs einschließlich Straßenbahn und durch ein Radialringstraßensystem. Im Zentrum waren auch zahlreiche Wohnhochhäuser und -scheiben vorgesehen, im Außenbereich war eine Zersiedelung ausgeschlossen. Damit unterschied sich das Konzept deutlich von Plänen westlicher Großstädte.

West-Berlin:
Flächennutzungsplan 1984

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Flächennutzungsplan 1984. Der West-Berliner Flächennutzungsplan von 1984 bringt den grundlegenden Perspektivwechsel im Städtebau zum Ausdruck, der sich im Rahmen massiver gesellschaftlicher Konflikte während der 1970er und frühen 1980er Jahre vollzogen hatte. Der Ausbau der Stadtautobahn mit dem Tangentensystem wurde aufgegeben, die Kahlschlagsanierung durch die behutsame Stadterneuerung ersetzt und der Bau von Großsiedlungen am Stadtrand eingestellt. Die Werte der alten Stadt wurden wiederentdeckt. Eine Internationale Bauausstellung (IBA 1984) vermittelte diesen Wechsel. Der Plan war nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags von 1972, der die Anerkennung der DDR brachte, auch kein Mittel des Kalten Krieges mehr. In Kraft trat der Plan erst 1988. Seine Wirkzeit war daher kurz. Seine Grundhaltungen überdauerten aber die Wiedervereinigung der Stadt.

Ost-Berlin: Schema der Generalbebauungsplanung 1987

Magistrat von Berlin – Hauptstadt der DDR (Hg.): Berlin. Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Grundlinie zur städtebaulich-architektonischen Gestaltung. Berlin 1987, S. 7

Schema der Generalbebauungsplanung, 1987. Auch in Ost-Berlin hatten sich die Zielsetzungen grundsätzlich geändert. Vor dem Hintergrund der 750-Jahr-Feier Berlins 1987 erhielt die alte Stadt einen völlig neuen, positiven Stellenwert, der nicht zuletzt im Bau des Nikolaiviertels und in den Projekten für die Friedrichstadt zum Ausdruck kam. Zugleich wurde am Stadtrand der erst in den 1970er Jahren begonnene Bau von Großsiedlungen fortgesetzt. Besonders auffällig ist auch die großräumige Orientierung: Das Schema der Generalbebauungsplanung zeigt eine sternenförmige Siedlungsplanung mit Grünkeilen, allerdings nur für eine Hälfte des Großraums Berlin. Potsdam erschien nicht auf dem Plan und war auch ganz abgelegen. Die Wirkzeit des Generalbebauungsplans von Ost-Berlin war noch kürzer als die des Flächennutzungsplans 1984, der Plan erhielt nicht einmal mehr Rechtskraft.

Plan des Provisorischen Regionalausschusses 1990

Plan des Provisorischen Regionalausschusses, Planungsgruppe Potsdam, 1990. Nur drei Jahre nach der Vorstellung des Schemas der Generalbebauungsplanung hatten sich die Verhältnisse dramatisch verändert: Die Mauer war gefallen, und die räumlichen Perspektiven wurden revolutioniert. Noch vor der Wiedervereinigung traf sich eine Gruppe von Fachleuten aus Ost und West, aus Berlin und dem Umland: die Planungsgruppe Potsdam des Provisorischen Regionalausschusses. 
Nach ihren Empfehlungen sollte eine Zersiedelung des Umlands verhindert, Freiflächen sollten gesichert, vorhandene Zentren gestärkt, die städtebaulichen Kulturwerte der Region erhalten, gleichwertige Lebensbedingungen erstrebt und der öffentliche Verkehr verbessert werden – und dies alles ökologisch und sozial verträglich. Räumlich sollte die Metropole entlang der in mehr als 100 Jahren entstandenen radialen Siedlungsstrukturen entwickelt werden. Diese Ideen beeinflussen das stadtregionale Denken bis heute.

Provisorischer Regionalausschuss. Planungsgruppe Potsdam: Grundlagen und Zielvorstellungen für die Entwicklung der Region Berlin. 1. Bericht – 5 / 90 – Kartenteil

Landesentwicklungsplan 2019

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), 2019. Am 1. Juli 2019 ist der neue Landesentwicklungsplan in Kraft getreten. Er ist das Ergebnis der fachlichen Arbeit der „Gemeinsamen Landesplanungsabteilung“, einer seit 1996 existierenden Behörde, die von den Ländern Berlin und Brandenburg getragen wird. Als übergreifendes Leitbild wird der Siedlungsstern proklamiert, eine stadtregionale Form, die sich seit den 1880er Jahren allmählich herausgebildet hat. Entlang der Linien der Vorortbahnen und großen Ausfallstraßen soll die Metropole wachsen, verstärkt durch einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Zwischen diesen Strahlen sollen Freiräume erhalten werden. Der Plan baut auf den Besonderheiten und Stärken der Stadtregion auf – ein im Grundsatz nachhaltiges Konzept.

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg