Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Berlin 2020 gGmbH ist jederzeit bemüht, ihren Webauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Vorgaben dazu werden im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote unter www.unvollendete-metropole.de.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Die letzte Überprüfung wurde am 31.03.2021 von der Berlin 2020 gGmbH durchgeführt.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0.

 

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei, da die personellen Ressourcen nicht ausreichen:

 

Hilfe bei Zugangsproblemen

Hinweise auf barrierefreie Inhalte können Sie senden an:

Berlin 2020 gGmbH
eine Gesellschaft des Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin-Brandenburg e.V.
Bleibtreustraße 33
10707 Berlin
Allgemeine Rückfragen und Hinweise zur Barrierefreiheit: mail@bb2020.de

 

Kontakt zur/zum Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit